Was tun bei einem Sterbefall…
zu Hause
Bei einem Sterbefall zu Hause sollten Sie unverzüglich einen Gemeindearzt verständigen oder Sie rufen uns unter 07612/87121 an und wir leiten das für Sie in die Wege.
Der Gemeindearzt führt dann die sogenannte “ Totenbeschau“ durch und erstellt dabei die „Anzeige des Todes“.
Diese Dokumente werden zur Eintragung in das „Sterbebuch“ am Standesamt benötigt und für uns als Bestatter zur Durchführung der Beisetzung.
Wichtig: Bevor der Arzt den Tod nicht festgestellt hat dürfen an den Verstorbenen keine Veränderungen (z.B. Umkleiden) vorgenommen werden.
im Krankenhaus
Wenn der Sterbefall in einem Krankenhaus eingetreten ist, werden Sie in der Regel von der Institutsleitung informiert. Bitte informieren Sie uns unter 07612/87121, damit wir mit dem Krankenhaus Kontakt aufnehmen und die nächsten Schritte in die Wege leiten können.
im Pflegeheim
Wenn der Sterbefall in einem Pflegeheim eingetreten ist, werden Sie in der Regel von der Institutsleitung informiert. Bitte informieren Sie uns unter 07612/87121, damit wir mit dem Pflegeheim Kontakt aufnehmen und die nächsten Schritte in die Wege leiten können.
an einem öffentlichen Ort
Bei einem Sterbefall an einem öffentlichen Ort werden Si zumeist von den zuständigen Sicherheitsbehörden informiert und es wird Ihnen mitgeteilt wohin der Verstorbene gebracht wird.
Bitte rufen Sie uns unter 07612/87121 an damit wir den jeweiligen Stellen Kontakt aufnehmen können.
Wenn die Todesursache nicht eindeutig geklärt werden kann oder der Tod durch offensichtliches Fremdverschulden herbeigeführt wurde, erfolgt die Überstellung in das nächstgelegene gerichtsmedizinische Institut oder Krankenhaus. Dort wird eine Obduktion durchgeführt, um die Todesursache festzustellen oder um Beweise zu sichern.